AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und rechtliche Hinweise von The Mobility House.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Vertragspartner des Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen ist die The Mobility House GmbH, St.-Cajetan-Straße 43,
81669 München, Geschäftsführung: Marcus Fendt, Daniel Heydenreich, Robert
Hienz, Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 195965 (im folgenden TMH).
2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der TMH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/des Einlösens eines Gutscheins/des Angebotes gültigen Fassung. Jeglichen Vertragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Dritte, die für TMH tätig werden und keine Mitarbeiter von TMH sind, sind nicht bevollmächtigt von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.
4. Kunde i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher (Privatkunde) als auch Unternehmer (Geschäftskunde). Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese in gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handeln. Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts.
II. Allgemeines
a. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop bzw. von Soft- und Hardwarelösungen und sonstigen Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ kann der Kunde einen ausgewählten Artikel seinem virtuellen Warenkorb hinzufügen. Er wird sodann zu dem virtuellen Warenkorb weitergeleitet. Dort kann er den hinzugefügten Artikel überprüfen und bei Bedarf Korrekturen, z.B. eine Änderung der Anzahl des hinzugefügten Artikels, vornehmen und/oder den hinzugefügten Artikel wieder aus dem Warenkorb entfernen „Warenkorb leeren“ und/oder aber bei Bedarf weitere Artikel auswählen. Eine Änderung der Anzahl der Artikel wird durch Anklicken des Buttons „Warenkorb aktualisieren“ im System übernommen und aktualisiert.
Der Kunde kann im Rahmen des beschriebenen Vorganges zur Unterbreitung eines Angebotes seine zuvor getätigte Eingabe durch Betätigung des Eingabe-Buttons (auf der sich sodann öffnenden Bestätigungsseite) nochmals überprüfen.
Für eine Korrektur besteht durch Betätigung des "Zurück"-Buttons des Browsers die Möglichkeit auf die vorherige Artikelseite zurückwechseln oder aber durch einfaches Schließen des kompletten Browserfensters den Vorgang insgesamt abzubrechen und die Artikelseite im Anschluss erneut aufzurufen. Korrekturen können jeweils mit Hilfe der gewöhnlichen Tastatur- und Mausfunktionen in den entsprechenden Eingabefeldern vorgenommen werden.
b. Nach Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ kann der Kunde seine weiteren zum Vertragsabschluss notwendigen Daten, z.B. Name, Adresse, Rechnungsanschrift sowie die Angaben des zu verwendenden Zahlungsmittels ergänzen. Anschließend kann er durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren abgeben.
Sofern eine vom System automatisch versendete Eingangsbestätigung der Bestellung des Kunden vorliegt, stellt dies noch keine Annahme eines Angebotes dar, sondern soll nur darüber informieren, dass das Angebot zum Abschluss eines Vertrages bei TMH eingegangen ist. Erfolgt die Bestätigung des Zugangs der Bestellung des Kunden bereits zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail, ist der Kaufvertrag mit dieser E-Mail-Bestätigung zustande gekommen.
c. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem des Shops von TMH können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei TMH werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an den Kunden übersandt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch TMH erfolgt nicht. Sofern der Kunde jedoch vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop angelegt hat, kann er über das passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten bis zu einer Löschung des Kundenkontos die Bestelldaten kostenlos und jederzeit abrufen. Darüber hinaus wird der Vertragstext für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von TMH gespeichert.
d. Für den Fall, dass TMH dem Kunden ein schriftliches Angebot für Produkte und/oder Leistungen unterbreitet, kommt der Vertrag zu Stande, wenn dieses durch den Kunden – vorzugsweise schriftlich – innerhalb der Befristung angenommen wird und/oder die von TMH angebotenen Leistungen durch den Kunden in Anspruch genommen werden.
Inhalt und Umfang der von TMH geschuldeten Leistung richten sich nach der im Bestellformular, im Gutschein oder im Angebot von TMH angegebenen Leistungsbeschreibung. TMH bzw. von dieser zur Leistungserbringung beauftragte Dritte sind nicht verpflichtet, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglich geschuldete Leistung hinausgehen (z.B. Durchbrüche, Anpassungsarbeiten und/oder Zusatzarbeiten, insbesondere wenn die bestehende Elektroinstallation nicht ausreichend und/oder kein leistungsfähiger Stromanschluss vorhanden ist). Diese Arbeiten liegen allein in der Verantwortung des Kunden.
a. Der Versand von Waren erfolgt ab Lager bis zur Bordsteinkante an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben. Der Gefahrübergang richtet sich nach Ziff. 4 dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
b. Die Lieferfrist für Waren, Services bzw. Servicedienstleistungen wird individuell vereinbart oder von TMH bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde, übernimmt TMH keine Garantie für eine Lieferfrist. Ist der Kunde trotz vorheriger Ankündigung zum Liefertermin nicht anwesend und hat dies mit einer Vorlaufzeit von 3 Tagen nicht vorab mitgeteilt, so ist TMH berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für weitere Anlieferungsversuche oder Lagerkosten zu verlangen.
c. Der Kunde ist berechtigt vom Kauf zurückzutreten, falls TMH eine verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhält oder wenn TMH aus einem anderen Grund in Verzug gerät und der Kunde TMH anschließend erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung gesetzt hat.
d. TMH behält es sich vor, bei unvorhergesehenen oder von TMH nicht zu vertretenden Gründen, einen Installationsservice nicht durchzuführen. TMH teilt dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail mit. Eine bereits geleistete Zahlung wird dem Kunden erstattet.
e. TMH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
a. Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Geschäftskunden über.
b. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
c. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
TMH ist berechtigt die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
a. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware im Bestellformular, beim Kauf des Gutscheins oder im Angebot für Ware angegebenen Preise (vorbehaltlich der Ziffer III). Alle genannten Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer zzgl. der dort ebenfalls genannten Liefer- und Versandkosten, soweit vorhanden. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
b. Die Kosten für bestellte Leistungen oder Waren werden dem Kunden nach dem Versand der Ware bzw. der Durchführung der bestellten Leistung in Rechnung gestellt, wenn nicht in III. oder separat anderweitig geregelt. Wird als Zahlungsmethode Kreditkarte oder PayPal ausgewählt, werden die Kosten für bestellte Leistungen oder Waren unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs eingezogen. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.
c. Kommt der Kunde durch Erhalt einer Mahnung nach Fälligkeit oder ansonsten automatisch mit Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, so behält es sich TMH vor, einen Verzugsschaden (z.B. Inkassogebühren, Mahngebühren (bei Unternehmen gemäß der gesetzlichen Regelungen EUR 40,00), Verzugszinsen) geltend zu machen.
d. Im Falle der Nutzung eines Gutscheins gilt das Einlösen des Gutscheins als das Begleichen der Rechnung in Höhe des Gutscheinwertes bzw. für die dort beschriebene Servicedienstleistung. Die Punkte 6.b. und 6.c. sind nicht relevant.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von TMH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von TMH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung). TMH ist eine entsprechende Versicherung auf Nachfrage nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an TMH abgetreten.
a. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle notwendigen öffentlichen und privaten Genehmigungen für die Montage, den Anschluss und den Betrieb der Ladeinfrastruktur zu beschaffen.
b. Ist die Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur oder ein Installationscheck/ Standortcheck vereinbart, so hat der Kunde
(1) dafür zu sorgen, dass eine geeignete und geräumte Stelle für den Installationscheck/ Standortcheck, die Montage und den Anschluss der Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht,
(2) etwaige Anpassungsarbeiten zu leisten, damit eine Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur sowie deren späterer Betrieb möglich ist,
(3) zum vereinbarten Zeitpunkt des Installationstermins persönlich anwesend zu sein oder aber durch z.B. einen bevollmächtigten Dritten vertreten zu werden,
(4) TMH bzw. den von diesem beauftragten Dritten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, sowie die erforderlichen statischen Angaben nach Anforderung zur Verfügung zu stellen,
(5) TMH bzw. den von diesem beauftragten Dritten die erforderlichen Nutzungs-, Zutritts- und Manipulationsrechte an den betroffenen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten einzuräumen,
(6) zu garantieren, dass er, sofern er nicht selbst Eigentümer der Liegenschaft ist, alle Genehmigungen eingeholt hat, um die Montage und den Anschluss der Ladeinfrastruktur sicherzustellen und hält TMH bzw. den von diesem beauftragten Dritten insoweit völlig schad- und klaglos.
c. Wird die Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur in Bezug auf die unter III genannten Leistungen durch einen nicht von TMH beauftragten Installateur durchgeführt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Installation innerhalb von 3 Monaten nach Warenlieferung durchgeführt wird und die Übergabeprotokolle gemäß aktueller Vorlage an TMH gesendet werden.
d. Ist aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretenden Gründe die Leistungserbringung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und TMH ist berechtigt Mehrkosten der Leistungsverzögerung oder Leistungsunterbrechung (z.B. ggf. erforderliche zusätzliche Anfahrt) gesondert zu berechnen.
a. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TMH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet TMH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b. Absatz 1 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TMH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
c. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
d. Die Haftung für indirekte- oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden oder Schäden in Folge von Datenverlusten wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
e. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen und/oder Unterbrechungen des ChargePilot Web-Portals oder TMH Kundenportals (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten) sind möglich und sind nicht als technischer Defekt anzusehen. Sie berechtigen nicht zu Rückforderungs- und/oder Schadensersatzansprüchen.
f. Die von TMH vertraglich geschuldeten Leistungen funktionieren zum Teil (vgl. z.B. Ziffer III.) mit Hilfe von dazu erforderlicher Kommunikationsinfrastruktur wie etwa mobilen oder kabelgebundenen Internetverbindungen. TMH haftet nicht für einen Schaden, der infolge einer Störung der Kommunikationsinfrastruktur und/oder Stromzufuhr entsteht. Gleiches gilt, wenn der Kunde Dritte mit der Installation der Komponenten und/oder der Konfiguration der Komponenten beauftragt und/oder Mängel am Fahrzeug bestehen, die ein ordnungsgemäßes Laden zumindest vorübergehend unmöglich machen. Die von TMH erworbenen Smart Charging Controller funktionieren nur im Zusammenhang mit der von TMH zur Verfügung gestellten Software. Die vom Kunden erworbene Ladeinfrastruktur funktioniert nur bei Vorliegen weiterer – nicht von TMH beeinflussbarer – Voraussetzungen im Zusammenhang mit der von TMH zur Verfügung gestellten Software.
g. TMH haftet – unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften – nur für einen nachweisbaren adäquat ursächlichen Schaden.
h. Bei einem von TMH verschuldeten Datenverlust, ist die Haftung von TMH auf denjenigen Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
i. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Kunden oder eines Dritten an der Software und/oder der Ladeinfrastruktur oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Software und/oder der Ladeinfrastruktur entstanden sind.
a. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Soweit der Kunde Unternehmer ist, hat er die Sache unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen. Gegebenenfalls ist die Sache auch einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder Funktionsprüfung ein Mangel, ist TMH unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat die Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt die Anzeige, so ist jegliche Mängelhaftung für die Sache ausgeschlossen. Die Beschaffenheit der Sache gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge bei TMH nicht binnen 14 Tagen nach der Ablieferung der Sache eingeht. Verborgene Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen TMH geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb eines Jahres nach der Übergabe der Sache eingegangen ist.
c. TMH ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig.
d. Wird die Installation eines Produktes nicht durch TMH oder durch eine von TMH autorisierte dritte Person durchgeführt, haftet TMH nicht für eine fehlerhafte Installation, einen Mangel oder Schaden, der auf die fehlerhafte Installation und insbesondere auf die Nichtbeachtung der gültigen Installationsvorschriften zurückzuführen ist.
e. Der Kunde, insbesondere wenn er Unternehmer ist, hat Mängel – so detailliert wie möglich – zu beschreiben und gegenüber TMH schriftlich mitzuteilen.
a. Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in einem Jahr. Veräußert der Geschäftskunde die von TMH gelieferte Sache im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiter, so bleiben seine Rückgriffsansprüche aus § 478 BGB – abweichend von den in Satz 1 genannten Fristen – unberührt. Bei Lieferung gebrauchter Sachen beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls ein Jahr.
b. Ist der Kunde Verbraucher, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren. Bei Lieferung gebrauchter Sachen gilt das Gleiche.
Der Geschäftskunde erklärt sich mit der Nennung als Referenz von The Mobility House GmbH nach erfolgter Bestellung einverstanden. The Mobility House GmbH ist zudem berechtigt, das Logo des Geschäftskunden auf der eigenen Webseite und in Marketingunterlagen zu verwenden. Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
TMH ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach schriftlicher Mitteilung gegenüber TMH geltend gemacht werden muss.
Kundenanfragen (z.B. Fragen zur Bedienung, Meldung technischer Störungen etc.) sind per E-Mail und/oder telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr möglich. Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen beantwortet. Ein Anspruch des Kunden auf eine Antwort innerhalb von 2 Tagen besteht jedoch nicht. Von Ziffer II 13. abweichende Regelungen sind zwischen TMH und dem Nutzer gesondert schriftlich zu vereinbaren.
Leistungshindernisse, die durch höhere Gewalt oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden, welche keine der Parteien zu vertreten hat, berechtigen jede Vertragspartei, die von ihr geschuldete Leistung aus diesem Vertrag für die Dauer der Behinderung so lange hinauszuschieben, wie die Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund dieser Situation andauert, vorausgesetzt, dass einer Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der höheren Gewalt hierüber Mitteilung der anderen Vertragspartei zugeht. Dies gilt nicht für nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis geschuldete Zahlungen.
Wenn der Kunde als Verbraucher mit TMH einen Vertrag über die Lieferung von Waren abgeschlossen hat, steht dem Privatkunden ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:
a. Widerrufsbelehrung für Waren
(1) Widerrufsrecht: Der Privatkunde hat das Recht, binnen
vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Privatkunde oder
ein vom Privatkunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die
letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht
auszuüben, muss der Privatkunde TMH: The Mobility House GmbH,
St.-Cajetan-Straße 43, 81669 München,
[email protected], Fax:
+49 89 4161430 80 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu
widerrufen, informieren. Der Privatkunde kann dafür das
Muster-Widerrufsformular
verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung auf der Website von TMH (www.mobilityhouse.com) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Privatkunde von dieser
Möglichkeit Gebrauch, so wird TMH dem Privatkunden unverzüglich (z. B. per
E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs
übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der
Privatkunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absendet.
(2) Folgen des Widerrufs: Wenn der Privatkunde einen Vertrag widerruft, hat TMH alle Zahlungen, die TMH vom Privatkunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Privatkunde eine andere Art der Lieferung als die von TMH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei TMH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet TMH dasselbe Zahlungsmittel, das der Privatkunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Privatkunde wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Privatkunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. TMH kann die Rückzahlung verweigern, bis TMH die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Privatkunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Privatkunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er TMH über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an TMH oder an DSV Solutions GmbH, TMH Lager / Tor 220 / Ticketnummer, Einsteinallee 12, 77933 Lahr / Schwarzwald zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Privatkunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Privatkunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der paketversandfähigen und nicht paketversandfähigen Waren. Die Kosten für die Rücksendung der nicht paketversandfähigen Waren werden auf höchstens EUR 30,00 geschätzt. Der Privatkunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Die Abholung der Waren durch TMH bzw. auf Kosten von TMH ist nur geschuldet, wenn dies gesondert vereinbart worden ist oder - entsprechend der gesetzlichen Regelungen - wenn diese nicht per Post zurückgeschickt werden kann.
b. Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
(1) Widerrufsrecht: Der Privatkunde hat das Recht,
den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um
das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Privatkunde TMH (an die unter ll. 16.
a. (1) genannte Kontaktadresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein
mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den
Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Privatkunde kann dafür das
Muster-Widerrufsformular
verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung auf der Website von TMH (www.mobilityhouse.com) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Privatkunde von dieser
Möglichkeit Gebrauch, so wird TMH dem Privatkunden unverzüglich (z. B. per
E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Privatkunde die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absendet.
(2) Folgen des Widerrufs: Wenn der Privatkunde den Vertrag widerruft, hat TMH dem Privatkunden alle Zahlungen, die TMH vom Privatkunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Privatkunde eine andere Art der Lieferung als die von TMH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei TMH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet TMH dasselbe Zahlungsmittel, das der Privatkunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Privatkunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Privatkunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Privatkunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Privatkunde TMH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Privatkunde TMH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(3) Besondere Hinweise: Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Privatkunden vollständig erfüllt ist, bevor der Privatkunde das Widerrufsrecht ausgeübt hat.
TMH verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmung des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Weitere Informationen hierzu sind unter „https://www.mobilityhouse.com/de_de/datenschutz“ zu finden.
Die Vertragsparteien werden zudem die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei während und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln, es sei denn, dass die eine Partei die andere Partei schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet.
TMH ist verpflichtet und wird durch entsprechende vertragliche Regelungen seine Mitarbeiter dazu verpflichten, alle ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen, ausgetauschten Informationen und erworbenen Kenntnisse, die diesen Vertrag und seine Durchführung betreffen, geheim zu halten, selbst wenn sie nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht von TMH und seiner Mitarbeiter gilt auch nach Vertragsbeendigung fort. Dies gilt nicht für die Offenlegung gegenüber einem Gericht oder einer Behörde, soweit diese Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde erfolgt. Dies gilt ferner nicht für diejenigen Unterlagen, Informationen und erworbenen Kenntnisse, für die und soweit der Kunde schriftlich in die Veröffentlichung eingewilligt hat.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
(a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; oder
(b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht.
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist TMH berechtigt, diese
Vertragsbedingungen für laufende Vertragsverhältnisse wie folgt zu ändern oder
zu ergänzen:
TMH wird dem Kunden die Änderungen oder
Ergänzungen spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform
ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der
Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer
Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der
Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform
und ist entweder postalisch an The Mobility House GmbH, St.-Cajetan-Straße 43,
81669 München oder per E-Mail an
[email protected] oder per
Fax an: +49 89 4161430 80 zu richten. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten
die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt.
TMH wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der
Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders
hinweisen.
III. TMH Services
a. Leistungsumfang, Betrieb, Nutzung
(1) TMH
bietet dem Kunden gemäß gesonderter Vereinbarung auch die Leistung ChargePilot
– das Lade- und Energiemanagement von TMH an. Dabei handelt es sich um den
Verkauf einer Leistung, bestehend aus einer Hard- und einer Software.
(2) Die dem Kunden zugeordneten Zugangsberechtigungen – insbesondere die für die Nutzung von ChargePilot erforderlichen Zugangsdaten – hat der Vertragspartner vor dem Zugriff Dritter zu schützen und darf diese nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Besteht beim Vertragspartner, z.B. durch einen Mitarbeiter- oder Organisationswechsel, die Gefahr der missbräuchlichen oder unbefugten Nutzung von Zertifikat und/oder Zugangsdaten, hat der Vertragspartner unverzüglich TMH schriftlich zu informieren und dafür zu sorgen, dass die Zugangsdaten unverzüglich geändert werden.
(3) Mit Ausnahme der dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumten einfachen Nutzungsrechte für die Software, verbleiben das Eigentum sowie sämtliche Rechte einschließlich (soweit nach anwendbarem Recht bestehend) gewerblicher Schutzrechte und ergänzender Leistungsschutzrechte an ChargePilot bei TMH bzw. den betreffenden Rechteinhabern. Der Vertragspartner ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von TMH nicht berechtigt, Dritten Zugang zu dem Leistungsangebot ChargePilot zu verschaffen und/oder die Nutzung von ChargePilot durch Dritte zu ermöglichen. Auch im Übrigen ist eine weitergehende Nutzung von ChargePilot, welche über einfache Nutzungsrechte hinaus geht, unzulässig.
(4) TMH ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu ChargePilot unverzüglich zu sperren, wenn
(a) der Kunde die Sicherstellung der Daten- oder Informationssicherheit und/oder die Vertraulichkeit von Zugangsdaten verletzt;
(b) der Kunde die unter (2) vereinbarten Vertraulichkeiten verletzt;
(c) der Kunde über die unter (3) eingeräumten Zugangsrechte widerrechtlich hinaus geht;
(d) der Kunde versucht Zugang zum geistigen Eigentum von TMH wie bspw. den Quellcode des ChargePilot zu erlangen;
(e) eine Gefahr der Beschädigung oder Beeinträchtigung der Systeme TMHs oder die Gefahr eines Schadens für andere Projektbeteiligte oder die Allgemeinheit besteht;
(f) die vom Vertragspartner über gemeinsame IT-Schnittstellen abgewickelten Prozesse oder übermittelten Daten gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzten oder
(g) Umstände vorliegen, die TMH zur fristlosen Kündigung berechtigen (vgl. Ziffer III. 1. b (4)).
TMH informiert den Kunden über die Sperrung des Zugangs unter Nennung der verursachenden Gründe. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruches bleibt TMH vorbehalten. Der Kunde bleibt auch während der Dauer der Sperrung zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet.
b. Vertragsschluss, Laufzeit, Zahlungsverzug, Preisanpassung, Kündigung
(1)
Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt folgendes:
(a) Der Vertrag kann für die unter Ziffer III. 1. angebotenen Leistungen als Abonnement für die Dauer von 24 Monaten, als Vorauszahlung für mehrere Jahre oder als „Lifetime“ Modell mit einer einmaligen Zahlungsleistung geschlossen werden. Die Dauer des Vorauszahlungsmodells richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Dauer. Bei Vertragsabschlüssen mit vereinbarter einmaliger Zahlungsleistung inklusive dem „Lifetime“ Angebot handelt es sich um Verträge mit unbefristeter Laufzeit, bei der eine ordentliche Kündigung mit der Folge einer Rückzahlungsverpflichtung ausgeschlossen ist. Dabei hat der Kunde mit Vertragsabschluss an TMH eine individuell zu vereinbarende einmalige Zahlungsleistung zu erbringen.
(b) Unabhängig des gewählten Vertragsmodells beginnt der Vertrag mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die von TMH angebotene Dienstleistung erstmalig nutzt, jedoch spätestens 3 Monate nach Warenlieferung oder wenn sich aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Gründe der Vertragsbeginn nach Ablauf dieser 3 Monate weiter verzögert, unabhängig von der durch TMH noch nicht erbringbaren Leistungen. Vorstehendes gilt nicht, wenn dies anderweitig schriftlich zwischen TMH und dem Nutzer vereinbart worden ist. Mit Beginn der Vertragslaufzeit fallen die unter III. 1. c.) genannten Kosten in voller Höhe an.
(c) Wurde der Vertrag als Abonnement abgeschlossen, verlängert sich der Vertrag vorbehaltlich der Ziffer III 1.b (3) nach Ablauf von 24 Monaten automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wurde. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist (vgl. III. 1. b. (3)). Wurde ein Vorauszahlungsmodell mit einer bestimmten Dauer vereinbart, endet der Vertrag automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer weiteren Erklärung seitens einer der beiden Vertragsparteien bedarf. Verträge, die mit einmaliger Zahlungsleistung geschlossen wurden (inklusive „Lifetime“ Angebot), sind unbefristet und enden daher nicht.
(d) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist TMH berechtigt, die vereinbarten vertraglich geschuldeten Leistungen so lange auszusetzen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist oder die Parteien eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen haben.
(e) TMH ist im Falle der Verlängerung des Vertrages berechtigt, die jeweilige Preisliste an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, welches er innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher Mitteilung in Schriftform gegenüber TMH auszuüben hat (vgl. Ziffer III 1.b (3)). Dies wird ihm von TMH in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
(2) Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt folgendes:
(a) Der Vertrag kann für die unter Ziffer III. 1. angebotenen Leistungen als Abonnement für die Dauer von 24 Monaten geschlossen werden.
(b) Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Dienstleistung/en erstmalig nutzt, jedoch spätestens 3 Monate nach Warenlieferung, es sei denn, dass dies anderweitig schriftlich zwischen TMH und dem Nutzer vereinbart worden ist.
Sollte sich 3 Monate nach Warenlieferung aufgrund von Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Gründe der Vertragsbeginn weiter verzögern, beginnt die Vertragslaufzeit unabhängig von der durch TMH noch nicht erbringbaren Leistungen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit fallen die unter III. 1. c.) genannten Kosten in voller Höhe an.
(c) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf von 24 Monaten automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wurde. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist (vgl. III. 1. b. (3)).
(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht ist für das Vorauszahlungsmodell sowie für das Lifetime-Modell und die Erst-Vertragslaufzeit des Abonnement-Modells von 24 Monaten ausgeschlossen. Sollte sich das Vertragsverhältnis bereits verlängert haben, können beide Vertragsparteien das Vertragsverhältnis schriftlich kündigen. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei TMH. Dieselben Bedingungen gelten für einzelne, als solche ausgewiesene, Module und Pakete von ChargePilot.
Die Kündigung erfolgt schriftlich durch E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] oder postalisch an The Mobility House GmbH, St.-Cajetan-Straße 43, 81669 München unter Angabe des Kundennamens und der Kundenadresse, Postleitzahl, Wohn- oder Niederlassungsort und dem gewünschten Datum der Beendigung. Davon unberührt bleibt das beidseitige Recht zur fristlosen Kündigung.
(4) Sowohl TMH als auch dem Nutzer steht das Recht zu, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Für TMH liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrags insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde für mehr als 14 Werktage im Zahlungsverzug befindet oder ein Einzug der Forderungen gegenüber dem Kunden nicht möglich ist und TMH dem Kunden erfolglos eine Frist zur Abhilfe von 8 Werktagen gesetzt hat. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn TMH nicht in der Lage ist, die Dienstleistung weiter zu erbringen. TMH bleibt es vorbehalten im Falle der durch den Kunden schuldhaft verursachten Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, den Schaden ersetzt zu verlangen, der TMH dadurch entstanden ist, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet worden ist und nicht bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
c. Kosten
Für die unter Ziffer III 1 angebotene Leistung hat der
Kunde gemäß gesonderter Vereinbarung Kosten an TMH zu erbringen.
a. Leistungsumfang von TMH
(1) TMH bietet dem Kunden gemäß gesonderter Vereinbarung gemeinsam mit einem Abrechnungspartner auch die Leistung charge&bill – das Abrechnungsportal an. Dabei handelt es sich um eine Online Plattform zur Verwaltung von Ladestationen, Ladevorgängen und Ladestationsnutzern. Die Leistung kann nur in Verbindung mit smarten, OCPP-fähigen Ladestationen genutzt werden.
Die Leistung von TMH in diesem Zusammenhang beschränkt sich auf die Anlage und Verwaltung Ihres Accounts und Subaccounts, der Ladestationen in Ihrem Namen, der Verwaltung der Ladekarten sowie sämtlichen Supportdienstleistungen zum Abrechnungsportal. Mit Einrichtung fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr an, deren Höhe sich gemäß einer gesonderten individuellen Vereinbarung ergibt.
Alle Leistungen von TMH im Zusammenhang mit dem Abrechnungsportal können nur vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Kunden bzw. der kostenpflichtigen Nutzer zu den Nutzungs- und Abonnementsbedingungen des Abrechnungspartners erbracht werden (siehe III.2.b).
(2) Das Abrechnungsportal ermöglicht es Unternehmen und Nutzern, deren Elektroauto kostenpflichtig bzw. kostenlos an einer Ladestation am Unternehmensstandort zu laden. Zur Identifikation kostenloser oder kostenpflichtiger Nutzer an den Ladestationen werden durch das Unternehmen ausgegebene und von TMH zuvor aktivierte RFID-Karten verwendet. TMH übernimmt keine Überprüfung, ob es sich bei dem geladenen Fahrzeug tatsächlich um den vorgesehenen Nutzer handelt.
(3) Des Weiteren ermöglicht das Abrechnungsportal Unternehmen auch Gäste (unbekannte Nutzer), deren Elektrofahrzeug kostenpflichtig bzw. kostenlos an einer Ladestation am Unternehmensstandort zu laden. Dafür kann die Station in den Netzwerken von unterstützten Ladekarten- bzw. Lade-App-Anbietern veröffentlicht werden.
(4) Abschließend ermöglicht das Abrechnungsportal Nutzern von Firmenfahrzeugen, an der privaten Ladestation zu Hause und für das geschäftlich genutzte Elektrofahrzeug bezogenen Strom durch das Unternehmen automatisiert erstatten zu lassen.
Zu diesem Zweck erteilt der Nutzer des Firmenfahrzeuges dem Unternehmen, TMH sowie dessen Dienstleistern die Erlaubnis die ggf. private Ladestation in das Abrechnungsportal einzubinden und auszulesen, sowie die gelieferten Werte weiter zu verarbeiten.
Der Nutzer des Firmenfahrzeuges hat dafür Sorge zu tragen, dass nur vom Unternehmen freigegebene Fahrzeuge an der Ladestation geladen werden und dies gegebenenfalls schriftlich nachzuweisen. TMH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Nutzer angegebenen Daten bezüglich geladener Fahrzeuge. Eine Prüfpflicht für TMH besteht nicht.
(5) Das Unternehmen, sowie kostenpflichtige Nutzer und Nutzer von Firmenfahrzeugen können jederzeit eine Übersicht aller Ladevorgänge im Abrechnungsportal einsehen. Zudem besteht die Möglichkeit, Ladestationen inkl. Tarif, Nutzer und Kundendaten zu verwalten.
(6) Sollte TMH die Anlage eines neuen Nutzers bzw. einer RFID-Karte als Dienstleistung im Auftrag des Nutzers oder des Unternehmens durchführen, stellt TMH diese gemäß Angebot/Rahmenvereinbarung entsprechend entweder dem Unternehmen oder dem Nutzer in Rechnung.
(7) TMH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Daten. TMH ist nicht zur Vorleistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung für Verzögerungen von Zahlungen. TMH ist berechtigt, einzelne Leistungen durch Dritte durchzuführen
b. Leistungen des Abrechnungspartners
(1) Alle Dienstleistungen rund um Portalbetrieb, sowie Stations- und Kartenabonnements sowie die automatisierte Abrechnung werden gemäß gesonderten Nutzungs- und Abonnementsbedingungen mit dem Abrechnungspartner direkt vereinbart.
(2) Der Abrechnungspartner schließt dafür mit jedem Kunden einen Vertrag gemäß den Nutzungs- und den Abonnementbedingungen des Abrechnungsportals. Der Vertrag wird bei Annahme des Angebots von TMH oder der erstmaligen Registrierung des Nutzers im Portal bzw. der Aktivierung der Ladestationen bzw. der Ladekarten durch aktive Zustimmung zu den Abonnementsbedingungen geschlossen.
(3) Der Abrechnungspartner übernimmt gemäß dessen Abonnementsbedingungen die Abrechnung der Stromkosten gegenüber den kostenpflichtigen Nutzern und den Ladekarten- bzw. Lade-App-Anbietern, welche diese beim Laden ihrer Elektrofahrzeuge verursachen. Des Weiteren vergütet er den zu Hause geladenen Strom der Nutzer mit Firmenfahrzeugen. Durch das Laden anfallende Kosten werden dem Unternehmen entsprechend des eingestellten Tarifs durch den Abrechnungspartner erstattet bzw. in Rechnung gestellt.
(4) Die Gebühr für Stations- und Kartenabonnements wird dem Unternehmen bzw. den kostenpflichtigen Nutzern monatlich gemäß Ziffer III. 2. e. durch den Abrechnungspartner von TMH gemeinsam mit den Ladekosten in Rechnung gestellt.
c. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass alle im Abrechnungsportal hinterlegten Daten, insbesondere Bankdaten, korrekt und aktuell sind. Die Kundendaten sind zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren bzw. zu vervollständigen. Der Nutzer ist verpflichtet alle Daten wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Der Kunde, gleich ob Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, muss alle ihm übermittelten Zugangsdaten sicher und geschützt vor Missbrauch aufbewahren und darf diese nicht weitergeben.
(3) Das Unternehmen verpflichtet sich, den Nutzern vor der Abrechnung bzw. den Ladevorgängen den Ladetarif basierend auf Kilowattstunden (€/kWh) schriftlich mitzuteilen, sollten die Ladestationen nicht öffentlich verfügbar sein. Änderungen des Tarifs treten sofort nach Änderung im Abrechnungsportal in Kraft. Das Unternehmen ist verpflichtet, alle Nutzer vor Inkrafttreten des neuen Tarifs schriftlich zu informieren.
(4) Das Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass in Deutschland die Abrechnung von Ladevorgängen nur an geeichten Ladestationen erfolgen darf. TMH und der Abrechnungspartner übernehmen keine Haftung, falls ungeeichte Stationen verwendet werden.
(5) Bei Verlust oder Diebstahl einer RFID-Karte ist dies unverzüglich TMH mitzuteilen. TMH kann nach Erhalt der Verlust- oder Diebstahlmeldung unter Angabe der Karten-Identifikationsnummer die RFID-Karte sperren. Alle Geschäfte, die mit der RFID-Karte getätigt wurden, bevor diese Karte von dem Nutzer als verloren oder gestohlen gemeldet und von TMH gesperrt wurde, gehen zu Lasten des Nutzers.
(6) Der Kunde erhält bei Verlust oder Diebstahl der RFID-Karte gegen eine zusätzliche Aufwandsgebühr eine neue RFID-Karte von TMH ausgestellt.
(7) Der Nutzer ist lediglich berechtigt, pro RFID-Karte ein entsprechend zugewiesenes Fahrzeug freizuschalten. Im Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung und der Freischaltung mehrerer Fahrzeuge/Nutzer mittels der gleichen RFID Karte ist TMH berechtigt, zusätzlich zu den ersparten Aufwendungen für die Anschaffung einer weiteren RFID-Karte eine Vertragsstrafe in Höhe eines Zuschlages von 100% der Anschaffungskosten pro Verstoß gegenüber dem Nutzer geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten, wobei die bisherige Vertragsstrafe auf den Schadensersatz angerechnet wird. Darüber hinaus ist TMH berechtigt, die RFID-Karte vorläufig zu sperren.
d. Vertragsschluss, Laufzeit, Zahlungsverzug, Preisanpassung, Kündigung
(1) Betreffend der Leistungen von TMH
(a) Der Vertrag für die unter Ziffer III. 2a von TMH angebotenen Leistungen wird für die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Er beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Dienstleistungen erstmalig nutzt, jedoch spätestens 3 Monate nach Beauftragung, es sei denn, es wurde anderweitig schriftlich zwischen TMH und dem Nutzer vereinbart. Eine Nutzung der Leistung liegt vor, sobald mindestens eine Ladestation des Kunden mit dem Portal verbunden ist. Nach der Dauer von 24 Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12Monate, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wurde. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist (vgl. III. 2. d. (1) (d)).
(b) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist TMH berechtigt, die vereinbarten Leistungen auszusetzen.
(c) TMH ist im Falle der Verlängerung des Vertrages berechtigt, die jeweilige Preisliste an sich verändernde Marktbedingungen, im Falle erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden für die Dauer von 2 Wochen nach Mitteilung über die beabsichtigte Preisveränderung ein Sonderkündigungsrecht zu, welches er in Schriftform gegenüber TMH auszuüben hat. Dies wird ihm von TMH in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
(d) Sollte sich das Vertragsverhältnis bereits verlängert haben, können beide Vertragsparteien das Vertragsverhältnis schriftlich kündigen. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei TMH.
Die Kündigung erfolgt schriftlich durch E-Mail an die Adresse [email protected] oder postalisch an The Mobility House GmbH, St.-Cajetan-Straße 43, 81669 München unter Angabe des Kundennamens und der Kundenadresse, Postleitzahl, Wohn- oder Niederlassungsort und dem gewünschten Datum der Beendigung. Davon unberührt bleibt das beidseitige Recht zur fristlosen Kündigung.
(e) Sowohl TMH als auch dem Nutzer steht das Recht zu, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Für TMH liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrags insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde für mehr als 14 Werktage im Zahlungsverzug befindet oder ein Einzug der Forderungen gegenüber dem Kunden nicht möglich ist und TMH dem Kunden erfolglos eine Frist zur Abhilfe von 8 Werktagen gesetzt hat. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn TMH nicht in der Lage ist, die Dienstleistung weiter zu erbringen. TMH bleibt es vorbehalten, im Falle der durch den Kunden schuldhaft verursachten Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, den Schaden ersetzt zu verlangen, welcher TMH dadurch entstanden ist, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet worden ist und nicht bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
(2) Betreffend des Abrechnungspartners
Der Vertragsschluss, die
Laufzeit, das Vorliegens eines Zahlungsverzuges, eine Preisanpassung sowie die
Möglichkeit einer Kündigung werden zwischen Kunden/Nutzer und dem
Abrechnungspartner individuell vereinbart.
e. Kosten
Für die unter Ziffer III.2 angebotene Leistung hat der Kunde gemäß gesonderter Vereinbarung Kosten an TMH bzw. dem Abrechnungspartner zu erbringen. Die Höhe der Kosten wird mit TMH gemäß Angebot vereinbart.
Durch den Kunden oder durch TMH im Namen des Kunden weitere angelegte Nutzer/Ladestationen werden jeweils ab dem Moment der Freischaltung für den kompletten Monat in Rechnung gestellt.
f. Löschung des Kundenkontos
TMH behält sich das Recht vor, Benutzerkonten, die für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten oder länger inaktiv sind, zu löschen oder zu deaktivieren und zu kündigen. Diese Frist zur Löschung beginnt erst mit dem 13. Monat nach Vertragsschluss und Einrichtung des Kontos, mithin ist eine Löschung des Kundenkontos frühestens mit Beginn des 25. Monats nach Vertragsschluss und Einrichtung des Kontos möglich. "Inaktiv" bedeutet, dass innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten kein Log-In auf der Website bzw. auf der der von TMH angebotenen Plattform erfolgt ist. TMH wird den Kunden 30 Tage vor Ablauf der 12-monatigen Frist nach dem letzten Einloggen auf der Website über eine der Kontaktmethoden, die bei der Registrierung und Eröffnung des Kundenkontos angegeben waren, kontaktieren und über die in 30 Tagen bevorstehende Schließung/Löschung des Kundenkontos informieren.
Nach erfolgter Löschung werden sämtliche im Kundenkonto vom Kunden hinterlegten Daten gelöscht, so dass der Kunde hierauf keinen Zugriff mehr hat.
TMH stellt dem Nutzer/Kunden während der Vertragslaufzeit bei Bedarf Updates der Software von TMH zur Verfügung. Diese beinhalten in der Regel Weiterentwicklungen des Standardproduktes und dienen der vertragsgemäßen Funktionalität. Hierfür fallen dem Kunden/Nutzer keine zusätzlichen Gebühren an.
TMH bietet dem Kunden/Nutzer gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit kostenpflichtige Upgrades der ursprünglich erworbenen Software an. Diese betreffen in der Regel weitere Produktmodule und -pakete, die vom Kunden/Nutzer separat bestellt bzw. erworben werden können.
IV. Schlussbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des Privatrechts oder öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und TMH München.
4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Stand: Juli 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom (im Folgenden: „AGB Strom“) gelten für die Strombelieferung von Letztverbrauchern außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100.000 Kilowattstunden durch die
The Mobility House GmbH
St. Cajetan-Str. 43, 81669 München
E-Mail: [email protected]
Phone: +49 89 4161 430 70
(im Folgenden: „TMH“ oder „wir“).
2.1. Der Stromvertrag kommt dadurch zustande, dass wir deine Bestellung in Textform verbindlich bestätigen (im Folgenden: „Lieferbestätigung“). Die Mitteilung über den Eingang deiner Bestellung gilt nicht als Lieferbestätigung.
2.2. Voraussetzung für den Beginn unserer Lieferung ist, dass uns die Kündigungsbestätigung deines Alt-Stromvertrags durch den bisherigen Stromlieferanten vorliegt (gilt nur bei Lieferantenwechsel) und der zuständige Netzbetreiber den Netznutzungsbeginn bestätigt.
2.3. Du erhältst von uns nach Vertragsschluss eine knappe, leicht verständliche und klar gekennzeichnete Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen.
2.4. Sofern eine Belieferung zum Wunschtermin insbesondere auf Grund der bestehenden Regelungen zum Lieferantenwechsel oder des Bestehens einer längeren Kündigungsfrist im bisherigen Stromliefervertrag nicht möglich ist oder falls du keinen Wunschtermin für den Lieferbeginn nennst, findet der Lieferbeginn zum nächstmöglichen Termin statt.
2.5. Kommt innerhalb von vier Monaten ab Vertragsschluss keine Belieferung zustande, haben wir das Recht, den Stromvertrag mit sofortiger Wirkung in Textform zu kündigen.
3.1. Diese AGB gelten für die von uns angebotenen Stromtarife
- The Mobility House Öko Smart (im Folgenden „Öko Smart“)
- und The Mobility House Öko (im Folgenden „Öko“).
3.2. Der Tarif Öko Smart ist nur verfügbar, wenn du über ein intelligentes Messsystem i.S.d. § 2 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz unter Einhaltung der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik festgelegten Standards oder RLM-Zähler (im Folgenden zusammen: „Smart Meter“) verfügst. Falls du den Tarif Öko Smart beauftragst, aber nicht über ein Smart Meter verfügst, kommt automatisch ein Stromvertrag zum Preis und Lieferbedingungen des Tarifs Öko zwischen uns zustande.
3.3. Bei unserem Tarif Öko Smart handelt es sich um einen variablen Tarif i.S.d. § 41a Abs. 1 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz. Mit unserem Bonussystem FlexCoin (Ziff. 7 dieser AGB Strom) erhältst du Bonuspunkte (FlexCoins), die dir gutgeschrieben werden, wenn du uns die netzdienliche Steuerung Deines E-Fahrzeugs und Energieverbrauchs gestattest. Wir steuern dabei nur den Zeitpunkt, zu dem dein E-Fahrzeug aufgeladen wird, werden aber keinen in deiner Fahrzeugbatterie eingespeicherten Strom ausspeichern.
3.4. Wir bieten keine Wartungsdienste an.
3.5. Wir liefern dir deinen gesamten Strombedarf an deiner Abnahmestelle. Du bist für die Dauer des Vertrages zur Abnahme des gesamten von uns bezogenen Stroms verpflichtet.
4.1. Die Mindestlaufzeit deines Stromvertrags beginnt mit dem von uns mitgeteilten Lieferbeginn. Wenn im Stromvertrag eine Mindestlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich dein Stromvertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn weder du noch wir vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Sowohl du als auch wir können den Stromvertrag auf das Ende der Mindestlaufzeit sowie im Anschluss daran jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. Wenn im Stromvertrag keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, kannst du oder TMH den Stromvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. In keinem Fall beträgt der Zeitraum zwischen Lieferbestätigung und Ende der mit dir vereinbarten Mindestlaufzeit deines Stromvertrages mehr als 24 Monate.
4.2. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB bleibt erhalten. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn du dich mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung in Verzug befindest und TMH dir die außerordentliche Kündigung zehn Tage vorher angekündigt hat. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere auch dann vor, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung deiner Belieferung nach Ziff. 15.1. wiederholt vorliegen.
4.3. TMH hat deine Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen.
Im Falle eines Umzugs kannst du den Stromvertrag außerordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht, wenn TMH dir binnen 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Stromvertrags an deinem neuen Wohn- bzw. Firmensitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Lieferstelle möglich ist. Zu diesem Zweck hast du TMH in der Kündigung die zukünftige Anschrift und, wenn möglich, die Zählernummer mitzuteilen.
6.1. Der Preis für die Stromlieferung richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif.
6.2. Der Preis setzt sich aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis je Zähler zusammen. Kommt es nach Vertragsschluss zu einer Preisänderung nach Ziff. 9., so tritt der mitgeteilte zukünftig geltende Preis an die Stelle des zuvor vereinbarten Preises.
Die Preise enthalten neben dem Versorgeranteil (Beschaffungs-, Vertriebskosten und Marge) das an den örtlichen Netzbetreiber zu zahlende Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe, die Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage), der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Absatz 2 StromNEV-Umlage), nach § 17f EnWG (Offshore-Netzumlage), die Umlage für abschaltbare Lasten (§ 18 AbLaV), die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Weitere Informationen zu den genannten Umlagen erhältst du auf der gemeinsamen Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
6.3. Die Preise enthalten neben den in Ziff. 6.2. genannten Preisbestandteilen auch das jährliche Entgelt für den Messstellenbetrieb („Messentgelt“) eines nicht elektronischen oder eines elektronischen Zählers oder einer modernen Messeinrichtungen (mME), soweit Messstellenbetrieb und Messung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber erbracht werden. Sofern der Preis das Messentgelt enthält, ziehen wir das Messentgelt bei dir ein und leiten es an den grundzuständigen Messstellenbetreiber weiter. Es entsteht kein Messstellenvertrag zwischen TMH und dir. Die Höhe des Messentgelts ist vom grundzuständigen Messstellenbetreiber im Internet zu veröffentlichen und kann dort eingesehen werden. Die Höhe des Messentgelts richtet sich nach Art und Zahl der verbauten Messeinrichtungen.
6.4. Sofern unser Preis das Messentgelt nicht umfasst, werden dir die im Grundpreis nach Ziff. 6.3. enthaltenen Kosten für den Messstellenbetrieb und Messung erstattet. Das Messentgelt ist insbesondere dann nicht in unserem Strompreis enthalten, wenn dein Strombezug über ein Smart Meter gemessen wird. Die insoweit zu erstattenden Kosten werden dir in der Jahresrechnung erstattet und in Zukunft nicht mehr berechnet. Die Kostentragung für den Messstellenbetrieb bestimmt sich in diesem Fall allein nach dem zwischen dir und deinem Messstellenbetreiber bestehenden Vertragsverhältnis.
7.1. Mit unserem Tarif Öko Smart kannst du unser Bonus-System FlexCoin vollumfänglich nutzen.
7.2. Die Nutzung von FlexCoin setzt voraus, dass du unsere App eyond (nachfolgend: „App“) auf einem internetfähigen mobilen Endgerät installiert hast, dich in der App angemeldet hast und deinen Stromvertrag mit deinem Benutzerkonto verknüpft hast. Die rückwirkende Nutzung von FlexCoin und Erstattung von Guthaben ist aus technischen Gründen nicht möglich.
7.3. Mit FlexCoin sammelst du für intelligentes Laden Bonuspunkte. Die Anzahl an Bonuspunkten ermitteln wir automatisch über einen Algorithmus. Längere Ansteckzeiten in Verbindung mit größeren Ladeenergiemengen werden dabei mit mehr Bonuspunkten belohnt. Die genaue Funktionsweise des Mechanismus wird dir in der App erklärt. Wir behalten uns vor, Sonderaktionen durchzuführen (z.B. heute für doppelte Anzahl FlexCoins laden), über die wir dich in der App informieren.
7.4. Der Wert der FlexCoins wird bei Vertragsschluss festgelegt und bleibt im Garantiezeitraum gem. Ziff. 8.1. unverändert. Im Übrigen gilt für Änderungen des Werts der Bonuspunkte Ziff. 9.4. der Vertrags- und Nutzungsbedingungen unserer App eyond (AVB eyond). Die Bonuspunkte werden nach Maßgabe von Ziff. 9. und 10. der AVB eyond abgerechnet und vergütet.
7.5. Wir behalten uns vor, dir die Nutzung von FlexCoin für einen Testzeitraum auch mit dem Tarif Öko zu gestatten. Bitte beachte, dass mangels des Vorliegens der messtechnischen Voraussetzungen (erforderliche Zählerstandsgangmessung) eine echte Flexibilisierung deines Stromverbrauchs in diesem Fall nicht möglich ist. Nach Ende des Testzeitraums erfordert die Weiternutzung von FlexCoin einen Tarifwechsel von Öko auf Öko Smart und damit den Einbau eines Smart Meters.
7.6. Im Übrigen gelten die jeweils gültigen Vertrags- und Nutzungsbedingungen unserer App eyond (AVB eyond).
8.1. Wir gewähren dir eine Preisgarantie entsprechend der Lieferbestätigung, mindestens jedoch für die ersten 12 Monate ab Lieferbeginn (im Folgenden: „Garantiezeitraum“).
8.2. Die Preisgarantie gem. Ziff. 8.1. gilt sowohl für den vereinbarten Strompreis (Ziff. 6) als auch unseren Dienst FlexCoin (Ziff. 7.4.).
8.3. Preisänderungen während des Garantiezeitraums sind ausgeschlossen, außer sie betreffen Änderungen der Strom- und Umsatzsteuer sowie künftige neue Steuern, Abgaben und Umlagen oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaf-fung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Mehrbelastungen oder Ent-lastungen, die in dem Garantiezeitraum wirksam werden.
8.4. Für Preisänderungen gem. Ziff. 8.3. gilt die Regelung gem. Ziff. 9.1. mit der Maßgabe, dass bei der Ermittlung der Preisänderung und der vorzunehmenden Saldierung nur die in Ziff. 8.3. genannten Umlagen und Steuern berücksichtigt werden. Die Regelung gemäß Ziff. 9.2. gilt entsprechend. Der Stromvertrag kann im Falle einer Preisänderung nach Maßgabe von Ziff. 9.3. gekündigt werden.
8.5. Während der Geltungsdauer der Preisgarantie ist TMH berechtigt und verpflichtet, bei einer künftigen gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze die sich hieraus ergebenden Mehr- oder Minderbelastungen an Dich unverändert weiterzugeben. In diesem Falle bedarf es keiner Mitteilung an dich; ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
9.1. Preisänderungen durch TMH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung maßgeblich sind. TMH ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung vorzunehmen. Bei der Preisermittlung ist TMH verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Einbeziehung gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen; bei Stromverträgen mit abgelaufener Preisgarantie wird die bei Vertragsschluss bestehende Kostensituation unter Berücksichtigung etwaiger Preisänderungen gemäß der Absätze 2 und 3 mit der nach Ablauf der Preisgarantie bestehenden Kostensituation verglichen. TMH hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben sachlichen und zeitlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostensteigerungen. Insbesondere ist TMH verpflichtet, Kostensenkungen nicht später weiterzugeben, als dies bei Kostensteigerungen der Fall ist. TMH nimmt mindestens alle 12 Monate eine turnusgemäße Überprüfung der Kostenentwicklung vor; mit der jeweils nächsten turnusgemäßen Überprüfung erfolgt auch die Überprüfung der Kostenentwicklung bei Stromverträgen mit abgelaufener Preisgarantie.
9.2. Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach Mitteilung in Textform wirksam. Die Mitteilung muss mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preisänderung erfolgen.
9.3. Im Falle einer Änderung der Preise hast du das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hierauf werden wir Dich in der Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Ziff. 4.3. gilt entsprechend. Weitere gesetzliche und vertragliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
9.4. Für Preisänderungen i.S.v. Ziff. 8.3. nach Ablauf des Garantiezeitraums gelten die Ziff. 9.1. bis 9.3. entsprechend.
9.5. Ziff. 8.5. gilt nach Ablauf des Garantiezeitraums entsprechend.
9.6. Für Preisanpassungen, die den Wert der Bonuspunkte (Ziff. 7.4.) betreffen, gelten Ziff. 9.1 bis 9.3. entsprechend.
9.7. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabhängigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für die jeweilige Kundengruppe maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze.
0.1. Rechnungen und sämtliche sonstigen Mitteilungen zur Durchführung dieses Stromvertrags werden dir in deinem persönlichen Bereich des Kundenportals als PDF-Dateien oder Dir per E-Mail zur Verfügung gestellt. Wenn du dich für das Kundenportal registriert hast, werden dir die Informationen, Rechnungen und Mitteilungen in deinem Kundenbereich dauerhaft zur Verfügung gestellt. Du kannst Vertragsunterlagen, Rechnungen und sonstige Mitteilungen im Kundenportal herunterladen, ausdrucken oder ansehen. Ein Post- oder Email-Versand der dort bereitgestellten Mitteilungen und Rechnungen muss dann dann nicht mehr erfolgen. TMH wird dich über eine neue Einstellung des Kundenportals stets per E-Mail informieren. TMH behält sich das Recht vor, einzelne Mitteilungen, wie z. B. Mahnungen, per Post versenden zu dürfen.
10.2. TMH stellt dir zur Abwicklung des Vertrags einen passwortgeschützten persönlichen Zugang zum geschlossenen Kundenportal online unter
www.strom-kunden.mobilityhouse.com
zur Verfügung. Die Zugangsdaten für den Erstlogin erhältst du in einer Mitteilung vor Lieferbeginn. Bitte bewahre deine persönlichen Zugangsdaten sicher auf. Du darfst die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und musst dein Passwort unverzüglich ändern, wenn du Kenntnis von einem Missbrauch hast oder einen solchen Missbrauch nur vermutest oder befürchtest. Du haftest für alle Schäden, die durch eine Drittnutzung deines Kundenportalzugangs herbeigeführt werden, es sei denn, du hast diese Drittnutzung nicht zu vertreten. Bei Gefahr des Missbrauchs der Zugangsdaten musst du uns das sofort mitteilen.
10.3. Um die Online-Vertragsabwicklung gewährleisten zu können, bist du verpflichtet, die technischen Voraussetzungen, wie insbesondere Zugang zu einem internetfähigen Endgerät und installiertem Browserprogramm und E-Mail-Adresse, zu schaffen sowie zu unterhalten. Du bist verpflichtet, TMH stets eine aktuelle empfangsbereite E-Mail-Adresse anzugeben.
10.4. Dir werden sämtliche Dokumente unverschlüsselt zugesandt, soweit gesetzlich zulässig. TMH übernimmt für eventuelle Schäden, die durch unberechtigten Zugriff auf unverschlüsselt per E‐Mail übertragene Dokumente eintreten können, keine Haftung. Wir haften jedoch unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.1. Der Tarif Öko wird jährlich, der Tarif Öko Smart monatlich abgerechnet. Der Inhalt der Abrechnung bestimmt sich nach § 40 Abs. 2 und 3 EnWG. Für den Tarif Öko finden zudem Ziff. 11.2. bis Ziff. 11.6. Anwendung.
11.2. Die Rechnungstellung erfolgt unentgeltlich nach unserer Wahl in Zeitabschnitten, die ein Jahr nicht überschreiten dürfen. Im Regelfall erfolgt die Rechnungstellung jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres. Das Abrechnungsjahr beginnt mit Aufnahme der Stromlieferung und kann vom Kalenderjahr abweichen. Auf deinen Wunsch erfolgt eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung gegen das vertraglich vereinbarte zusätzliche Entgelt.
11.3. Bei Beendigung des Vertrages erstellen wir unentgeltlich eine Schlussrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des Stromvertrages.
11.4. Ergibt sich aus der Abrechnung oder Schlussrechnung für dich ein Guthaben, ist dieses von uns vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen oder binnen zwei Wochen auszuzahlen.
11.5. Sofern der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet wird, leistest du monatlich gleiche Abschlagszahlungen auf die Abrechnung. Der Verbrauch ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Machst du glaubhaft, dass dein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Abschlagszahlungen werden nicht vor Lieferbeginn fällig.
11.6. Ändern sich die Preise, so können die daraufhin anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst werden.
12.1. Abrechnungen und Abschlagszahlungen sind zu den von TMH angegebenen Terminen fällig, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Die Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen werden dir in den Abrechnungen mitgeteilt. Als Zahlungsweise kannst du zwischen Banküberweisung und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wählen.
12.2. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Guthaben, wird dieses vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet oder binnen 2 Wochen ausbezahlt. Guthaben, die aus einer Abschlussrechnung folgen, werden binnen 2 Wochen ausbezahlt. Hast du TMH ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so erstattet TMH die zu viel gezahlten Beträge auf das Bankkonto des SEPA-Lastschriftmandats.
12.3. Wenn du Einwände gegen Abrechnungen oder Abschlagsberechnungen hast, darfst du die Zahlung nur dann aufschieben oder verweigern, wenn
a) die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder
b) der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum.
Darüber hinaus musst du eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt haben, im Rahmen derer die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts noch nicht festgestellt wurde. § 315 BGB bleibt von den Regelungen nach Satz 1 und 2 unberührt.
12.4. Wenn du im Zahlungsverzug bist, kann TMH dich erneut zur Zahlung auffordern oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lassen. Die Kosten, die dabei entstehen, kann TMH für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen weist TMH die Berechnungsgrundlage der Pauschale nach.
12.5. Gegen Ansprüche von TMH kannst du nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
13.1. Der von uns gelieferte Strom wird durch die Messeinrichtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes festgestellt.
13.2. Verfügst du über einen Smart Meter und beliefern wir Dich auf Grundlage des Tarifs Öko Smart, benötigen wir täglich für den Vortag Deine viertelstündlichen Zählerstandsgänge. Die Messung des Stromverbrauchs richtet sich nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 MsbG und erfolgt durch eine viertelstündige Zählerstandsgangmessung.
13.3. TMH ist im Übrigen berechtigt, zur Ermittlung des Verbrauchs für die Zwecke der Abrechnung den Zählerstand oder rechtmäßig ermittelte Ersatzwerte zu verwenden, die TMH vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. Bei einer Messung mit einem Smart Meter sind diese Werte von TMH vorrangig zu verwenden.
13.4. TMH kann von dir verlangen, dass du die Ablesung vornimmst und den Zählerstand an TMH übermittelst, wenn dies zum Zweck einer Abrechnung, einer Abrechnungsinformation, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei einem berechtigten Interesse von TMH an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt. Wenn es dir nicht zumutbar ist, den Zählerstand selbst abzulesen, kannst du dieser Selbstablesung im Einzelfall widersprechen. Ist dieser Widerspruch berechtigt, wird TMH kein gesondertes Entgelt für eine eigene Ablesung verlangen.
13.5. Wenn der Zutritt zur Messeinrichtung durch TMH, den Netz- oder Messstellenbetreiber nicht möglich ist, du der Pflicht zur Selbstablesung nicht nachgekommen bist oder TMH aus anderen Gründen, die TMH nicht zu vertreten hat, den tatsächlichen Verbrauch nicht ermitteln kann, darf TMH den Verbrauch für die Abrechnung oder für Abrechnungsinformationen schätzen, was unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu erfolgen hat.
14.1. TMH wird deinen gesamten leitungsgebundenen Strombedarf im Rahmen des mit dir geschlossenen Stromvertrags decken und dir im vertraglich vorgesehenen Umfang jederzeit Strom zur Verfügung stellen. Von dieser Pflicht ist TMH jedoch befreit,
a) soweit im Stromvertrag eine zeitliche Beschränkung der Stromlieferung festgelegt ist,
b) soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Nutzung des Anschlusses nach § 17 oder § 24 Absatz 1, 2 und 5 NAV unterbrochen hat oder
c) soweit und solange TMH an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung des Stroms entweder durch höhere Gewalt oder durch sonstige Umstände, deren Beseitigung TMH nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit findet § 36 Absatz 1 Satz 4 EnWG entsprechende Anwendung.
14.2. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist TMH von der Pflicht, Strom zu liefern, dann befreit, soweit es sich um die Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebs handelt. Das gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von TMH nach Ziffer 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht.
14.3. Du kannst im Falle einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung deine Ansprüche gegenüber dem Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber geltend machen, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebs handelt. TMH wird dir auf Wunsch unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber oder den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie TMH bekannt sind oder in zumutbarer Weise von TMH aufgeklärt werden können.
14.4. Im Übrigen haftet TMH nach den gesetzlichen Bestimmungen.
15.1. TMH ist berechtigt, die Belieferung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn du einer vertraglichen Bestimmung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelst und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
15.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist TMH berechtigt, die Belieferung unter Einhaltung der in § 41b Abs. EnWG genannten Voraussetzungen 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Belieferung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder du darlegst, dass hinreichende Aussicht besteht, dass du deinen Verpflichtungen nachkommst. Die Verhältnismäßigkeit ist insbesondere dann nicht gewahrt, wenn infolge der Unterbrechung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der dadurch Betroffenen bestehen sollte. TMH kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Belieferung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. TMH hat dich mit der Androhung der Unterbrechung über die Möglichkeit zu informieren, Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung, insbesondere eine Gefahr für Leib und Leben, in Textform vorzutragen. Bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Sperrung wegen Zahlungsverzugs bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung mit TMH mit dir noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung resultieren.
15.3. TMH hat die Belieferung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und du die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hast. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen weist TMH die Berechnungsgrundlage der Pauschale nach. Der Nachweis geringerer Kosten ist dir gestattet.
6.1. Ändern sich während der Vertragslaufzeit die wirtschaftlichen, tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse gegenüber denen, die bei Vertragsabschluss vorlagen, so erheblich und nicht nur vorübergehend, dass einem Vertragspartner ein Festhalten am Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen nicht mehr zugemutet werden kann, so werden wir gemeinsam den jeweiligen Vertrag an die veränderten Verhältnisse mit dem Ziel anpassen, dass hierdurch ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wieder hergestellt ist.
16.2. Sollten wir gemeinsam trotz beiderseitigem Bemühen in einem zumutbaren Zeitraum keine Einigung erzielen, so steht dir und uns ein außerordentliches Kündigungsrecht bzgl. des jeweiligen Vertrages mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.
16.3. Sollte einer der Vertragspartner durch nicht von ihm zu vertretende außergewöhnliche Ereignisse durch höhere Gewalt, wie etwa Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Lieferausfällen, Krieg, terroristische Anschläge, Überschwemmungen, Erdbeben, Hochwasser und andere Naturkatastrophen, Pandemie, Arbeitskampfmaßnahmen oder Anordnungen von hoher Hand, die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegt bzw. deren Abwendung nicht mit einem angemessenen technischen bzw. wirtschaftlichen Aufwand erreicht werden kann, an der vollständigen oder teilweisen Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag gehindert sein, so ruhen diese Verpflichtungen, bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind.
16.4. Im gleichen Umfang, wie die betroffene Partei durch die höhere Gewalt an ihrer Leistungserbringung gehindert und befreit ist, ist auch die andere Partei von ihrer entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit. Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt davon unberührt.
16.5. Die Rechte der Parteien aus §§ 275, 313 BGB bleiben unberührt.
17.1. Mit Vertragsabschluss bevollmächtigst du uns – sofern erforderlich – zur Kündigung des bisherigen Stromliefervertrages, zur Durchführung aller für den Lieferantenwechselprozess erforderlichen Schritte, sowie zur Abfrage der historischen Verbrauchsdaten beim Messstellenbetreiber zum Zweck der Verbrauchsschätzung. Die vom Messstellenbetreiber für die Übermittlung historischer Verbrauchsdaten erhobenen Kosten sind von dir zu tragen.
17.2. Die Nutzung unseres Bonus-Systems FlexCoin im Rahmen unserer Tarife setzt voraus, dass du uns eine gültige Einwilligung zur Übermittlung deiner Smart-Meter-Daten durch den zuständigen Messstellenbetreiber gem. § 49 Abs. 2 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz erteilt hast. Sofern du deine Einwilligung widerrufst, werden wir insoweit von unseren Leistungspflichten frei.
17.3. Sofern du uns eine Vollmacht und Einwilligung erteilst, erfolgt dies im Rahmen des Bestellprozesses. Du kannst deine Vollmacht und Einwilligung jederzeit widerrufen.
17.4. Wir werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich ermöglichen.
18.1. Unter Telefon, E-Mail oder per Post (unsere Kontaktdaten findest du unter Ziff. 1 dieser AGB Strom) haben wir bei TMH ein offenes Ohr für dich. Sollte es mal nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen, kannst du als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. TMH ist zur Teilnahme an einem solchen Verfahren verpflichtet. Mit Einreichung des Antrags bei der Schlichtungsstelle ist die Verjährung gehemmt. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Phone: 030-2757240-0
Fax: 030-2757240-69,
Webseite: www.schlichtungsstelle-energie.de
18.2. Im Rahmen der Verordnung über Online - Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht dir unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
18.3. Außerdem kannst du dich bei dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn, Phone: 030-22480500, E-Mail: [email protected] über deine Rechte informieren.
18.4. Dein Recht auf Anrufen der Gerichte bleibt im Übrigen unberührt.
19.1. TMH ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, wenn eine für dich oder TMH unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt TMH keinen Einfluss hat. Außerdem dürfen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und diese Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der von dir und TMH bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung – oder zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags führt und dies nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderten Bestimmungen darfst du gegenüber denjenigen Regelungen, die sie ersetzen, nicht wesentlich benachteiligt werden.
19.2. TMH wird dich auf eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig in Textform hinweisen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn du ihr nicht binnen 6 Wochen in Textform widersprichst. Die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dann Bestandteil der weiteren Vertragsbeziehung.
19.3. Ändert TMH die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so kannst du den Stromvertrag ohne Einhaltung einer Frist bis zum Wirksamwerden der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unentgeltlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. TMH hat eine Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen.
20.1. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns getroffen werden, sind in Angebot, Vertragsbestätigung, Preisblatt und diesen AGB niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
20.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Wir werden gemeinsam versuchen, eine unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam ist. Dasselbe gilt für Lücken des Stromvertrags.
20.3. TMH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Dritte beauftragen.
20.4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Unter https://chargepilot.scrollhelp.site/documentschargepilot/intelligenter-ladestrom findest du Anbieter von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie Kontaktmöglichkeiten von Verbraucherorganisationen und Energieagenturen. Informationen zum TMH Strommix findest du unter https://chargepilot.scrollhelp.site/documentschargepilot/intelligenter-ladestrom.
Stand: Oktober 2023
Allgemeine Vertrags- und Nutzungsbedingungen eyond (AVB eyond)
1.1. Diese Vertrags- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden: „AVB eyond“) gelten für sämtliche Leistungen, die die
The Mobility House GmbH
St. Cajetan-Str. 43, 81669 München
E-Mail: [email protected]
Phone: +49 89 4161 430 70
(im Folgenden: „TMH“ oder „wir“)
über die von uns betriebene und bereitgestellte Anwendungssoftware „eyond“ (im Folgenden: „App“) erbringen.
1.2. Über die App kannst du auf Basis dieser AVB eyond mit uns einen „Aggregatorvertrag“ abschließen und uns insbesondere damit beauftragen, dass wir den Strombezug deines Elektrofahrzeugs entsprechend deinen Vorgaben steuern und du uns die daraus resultierende Flexibilität zur Verschiebung deines Strombezugs zur Verfügung stellst. Bei Abschluss eines Aggregatorvertrages erhältst du nach Maßgabe von Ziff. 6 bis Ziff. 11 Bonuspunkte (im Folgenden: „vergütungsfähige FlexCoins“), die wir mit deinem Stromlieferpreis verrechnen (wenn du zusätzlich einen Stromliefervertrag mit uns abgeschlossen hast) oder direkt an dich auszahlen.
1.3. Im Rahmen des durch die Nutzung unserer App bestehenden Vertrages über die Nutzung unserer Inhalte ist es dir gestattet, die Inhalte und Funktionen der App zu eigenen Zwecken im Rahmen dieser AVB eyond kostenlos zu nutzen. Die Nutzung von bestimmten Diensten (z.B. FlexCoin), Inhalten oder Funktionen kann speziellen Bedingungen unterliegen. Besondere Bedingungen ergeben sich entweder aus diesen AVB eyond oder ergänzend ausgewiesenen Bedingungen für bestimmte Dienste.
1.4. Die Nutzung unserer App ist für Personen gedacht, die ihr Elektrofahrzeug durch uns oder sonstige Dritte mit Strom beliefern lassen. Nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist der Bezug von Strom. Dieser erfordert den Abschluss eines gesonderten Vertrages. Für den Abschluss von Stromlieferverträgen zwischen TMH und dir gelten unsere AGB Strom.
2.1. Die Nutzung unserer Dienste ist erst nach Registrierung und Anlage eines Nutzerkontos in der App möglich (im Folgenden: „Nutzerkonto“). Du wirst im Rahmen der Registrierung aufgefordert, dich mit E-Mail-Adresse und Passwort anzumelden. Bis zum Abschluss der Registrierung kannst du in der App deine Angaben jederzeit überprüfen und ggf. korrigieren. Die Anforderungen an das Passwort werden durch uns bei Registrierung vorgegeben.
2.2. Die Registrierung kann von dir nur vorgenommen werden, wenn du durch Markieren des Feldes
„Ich stimme den AVB eyond zu“
diese AVB zur Kenntnis genommen hast und sie akzeptierst. Durch Betätigung des Bestätigungsbuttons gibst du ein Angebot auf Vertragsabschluss ab. Durch Bestätigung der Registrierung nehmen wir dein Angebot an.
2.3. Nur natürliche Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren dürfen sich registrieren.
2.4. Um die App nutzen zu können, benötigst du einen lokalen oder mobilen Internetzugang. Dieser ist von dir bereitzustellen, die Kosten für den Internetzugang richten sich nach den Tarifen deines Anbieters.
2.5. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Wir behalten uns vor, eine Registrierung abzulehnen (z.B. wenn du Zahlungsrückstände bei uns hast).
2.6. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar. Die Nutzung des Nutzerkontos durch mehrere Berechtigte (z.B. Ehepartner oder Lebensgefährte, Kinder) ist gestattet.
2.7. Wir kommunizieren mit dir elektronisch und verwenden dabei die von dir im Nutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse.
2.8. Du hast bei der Registrierung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität deiner Angaben Sorge zu tragen. Du bist verpflichtet, uns etwaige Änderungen deiner Daten (z.B. deiner E-Mail-Adresse) unverzüglich mitzuteilen.
3.1. Wir können dein Nutzerkonto jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
3.2. Du kannst dein Nutzerkonto jederzeit kündigen, indem du es löschst.
3.3. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3.4. Nach Kündigung bzw. Löschung des Nutzerkontos hast du dazu keinen Zugang mehr.
4.1. Du bist dafür verantwortlich, dass die Passwörter und Benutzerzugangsinformationen für jeden einzelnen Benutzer der App sicher gespeichert werden. Du darfst die Passwörter nicht an unberechtigte Dritte weitergeben und musst diese unverzüglich ändern, wenn du Kenntnis von einem Missbrauch hast oder einen solchen Missbrauch nur vermutest oder befürchtest. Du haftest für alle Schäden, die durch eine Drittnutzung deines Nutzerkontos herbeigeführt werden, es sei denn, du hast diese Drittnutzung nicht zu vertreten. Bei Gefahr des Missbrauchs der Passwörter musst du uns das sofort mitteilen.
4.2. Wenn dein Mobiltelefon gestohlen wird oder verloren geht, meldest du uns dies bitte umgehend. Wenn du eine solche Meldung gemacht hast, werden wir Maßnahmen ergreifen, um deine Daten zu schützen und ggf. auch die Nutzung der Dienste vorübergehend sperren.
5.1. Du kannst über die entsprechende Funktion in der App dein Nutzerkonto mit einem kopplungsfähigen Stromtarif verknüpfen.
5.2. Kopplungsfähige Stromtarife im Sinne von Ziff. 5.1. sind Stromlieferverträge zwischen uns und dir, soweit sich aus unseren AGB Strom nichts Abweichendes ergibt. Verträge zwischen dir und dritten Stromlieferanten gelten nur dann als kopplungsfähig, wenn wir den jeweiligen Stromtarif in der App oder auf sonstige Weise (z.B. auf unserer Webseite) als kopplungsfähig ausweisen.
5.3. Ziff. 2.8. gilt entsprechend.
6.1. Mit unserem Dienst FlexCoin kannst du für intelligentes Laden FlexCoins sammeln. Die Anzahl an FlexCoins ermitteln wir automatisch über einen Algorithmus. Längere Ansteckzeiten gepaart mit größeren Ladeenergiemengen werden dabei mit mehr FlexCoins belohnt. Die genaue Funktionsweise des Mechanismus wird dir in der App erklärt. Wir behalten uns vor, Sonderaktionen durchzuführen (z.B. heute für doppelte Menge FlexCoins laden), über die wir dich in der App informieren.
6.2. Als registrierter Nutzer (vgl. Ziff. 2.) kannst du unseren Dienst FlexCoin grundsätzlich nutzen. Die vollumfängliche Nutzung unseres Dienstes FlexCoin einschließlich der Möglichkeit, vergütungsfähige FlexCoins zu erhalten, steht dir allerdings nur unter den in Ziff. 7 bis Ziff. 11 genannten Voraussetzung bei Abschluss eines Aggregatorvertrages mit uns zur Verfügung.
6.3. Um den Dienst FlexCoin zu nutzen, benötigt dein Elektrofahrzeug eine funktionierende Internetverbindung und muss grundsätzlich kompatibel mit unserem Dienst FlexCoin sein. Für die Einhaltung dieser Voraussetzungen bist allein du verantwortlich.
7.1. Voraussetzung für die vollumfängliche Nutzung unseres Dienstes FlexCoin und den Erwerb vergütungsfähiger FlexCoins ist vorbehaltlich Ziff. 7.2. die Verknüpfung deines Nutzerkontos mit einem kopplungsfähigen Stromtarif im Sinne von Ziff. 5.
7.2. TMH behält sich vor, künftig auch für Nutzer mit nicht kopplungsfähigen Stromtarifen den Dienst FlexCoin freizugeben. Sofern wir FlexCoin auch für nicht kopplungsfähige Stromtarife freigeben, werden wir dich darüber in der App informieren. Soweit wir für die Nutzung von FlexCoin mit nicht kopplungsfähigen Stromtarifen abweichende ergänzende bzw. abweichende Vertragsbedingungen vorsehen, werden wir dich vor Nutzung elektronisch oder über die App über die Ergänzung bzw. Abweichung informieren.
7.3. Der von dir bei der Ladung deines Elektrofahrzeugs entnommene Strom muss durch ein intelligentes Messsystem i.S.d. § 2 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz unter Einhaltung der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik festgelegten Standards oder RLM-Zähler (im Folgenden zusammen: „Smart Meter“) gemessen werden. Als von einem Smart Meter gemessen gelten ausschließlich viertelstündliche Messwerte, die uns von deinem Messstellenbetreiber in Form einer Zählerstandsgangmessung oder Lastgangmessung im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes übermittelt werden.
7.4. Du kannst den Dienst nur so lange nutzen, wie eine wirksame Einwilligung von dir gegenüber deinem Messstellenbetreiber besteht, dass wir die von deinem Smart Meter gemessenen Daten gem. § 49 Abs. 2 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz verwenden dürfen.
7.5. Ziff. 7.3. und Ziff. 7.4. finden keine Anwendung, solange und sofern in einem kopplungsfähigen Stromtarif zwischen TMH und dir vereinbart wird, dass eine Nutzung des Dienstes ausnahmsweise auch ohne Vorhandensein eines Smart Meters zulässig ist.
7.6. Liegen die in dieser Ziffer 7. genannten Voraussetzungen nicht vor, so kannst du den Dienst FlexCoin allein informatorisch nutzen. Der Erwerb vergütungsfähiger FlexCoins ist in diesem Fall nicht möglich.
8.1. Mit Start des Ladevorgangs kommt zwischen uns ein Einzelvertrag über die Aggregierung von Strom im Sinne der §§ 41d, 41e EnWG zustande. Der Abschluss eines Einzelvertrages ist Voraussetzung, um vergütungsfähige FlexCoins zu erwerben. Der Abschluss eines Einzelvertrages erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass bei Abschluss des Einzelvertrages die in Ziff. 7.1. bis Ziff. 7.5. genannten Voraussetzungen vorliegen bzw. eingehalten werden. Der Einzelvertrag endet mit Beendigung des Ladevorgangs.
8.2. Vor jedem Ladevorgang kannst du uns über die App mitteilen, bis wann du einen Ladevorgang abgeschlossen haben möchtest. Unser Algorithmus optimiert das Ladeverhalten, so dass dein Elektrofahrzeug zum kostengünstigsten Zeitpunkt Strom in dem von dir vor Ladevorgang festgelegten Zeitraum verbraucht. Für deine Flexibilität und die Bereitschaft zur zeitlichen Verschiebung deines Strombezugs beteiligen wir dich über die FlexCoins am wirtschaftlichen Wert der von dir zur Verfügung gestellten Flexibilität.
8.3. Wir stellen bei kopplungsfähigen Stromtarifen im Sinne von Ziff. 5. sicher, dass durch die Optimierung deines Ladeverhaltens keine Preisnachteile hinsichtlich der von dir an deinen Stromlieferanten zu zahlenden Vergütung für dich entstehen.
9.1. Sofern du einen kopplungsfähigen Stromtarif mit FlexCoin-Garantie abgeschlossen hast, stellen wir im Garantiezeitraum sicher, dass deiner Vergütung der garantierte FlexCoin-Wert zugrunde gelegt wird. Ziff. 9.4. findet insoweit keine Anwendung. Falls ein Garantiezeitraum festgelegt ist, ergibt sich dieser aus deinem Stromliefervertrag.
9.2. Wir zahlen dir die von dir erworbenen vergütungsfähigen FlexCoins monatlich aus.
9.3. Bei Verknüpfung deines Stromtarifs mit dem Nutzerkonto nach Ziff. 5, informieren wir dich in der App über den aktuellen Wert der vergütungsfähigen FlexCoins. Du kannst den Wert der FlexCoins jederzeit in der App über die Profileinstellungen einsehen. Nur du entscheidest, ob du uns für den von uns angebotenen FlexCoin-Wert deine Flexibilität zur Verfügung stellen willst.
9.4. Der Wert von einem FlexCoin für deine Bereitschaft zur zeitlichen Verschiebung deines Strombezugs (Ziff. 8.2.) kann sich außerhalb des Garantiezeitraums (Ziff. 9.1.) ändern. Bei Änderungen des FlexCoin-Werts werden wir dich vorab in geeigneter Weise über die Höhe des geänderten Wertes informieren. Du bist in keiner Weise dazu verpflichtet, uns deine Flexibilität weiterhin (durch Abschluss eines neuen Einzelvertrages) zur Verfügung zu stellen. Durch Starten eines Ladevorgangs nach Ziff. 8.1. stimmst du dem jeweils gültigen FlexCoin-Wert zu.
9.5. Es erfolgt ausschließlich eine Vergütung von vergütungsfähigen FlexCoins. Soweit in der App (z.B. wegen fehlender Verknüpfung mit einem Stromtarif) nicht vergütungsfähige FlexCoins angezeigt werden, dient die Darstellung in der App insoweit rein informativen Zwecken, welchen Betrag du hättest erhalten können.
9.6. Der FlexCoin-Wert wird von uns als Brutto-Betrag ausgewiesen und beinhaltet die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe.
10.1. Die von TMH an dich gem. Ziff. 9. zu zahlende Vergütung überweisen wir spätestens zum 15. des auf den Erwerb der FlexCoins folgenden Kalendermonat auf ein von dir genanntes Konto. Du erhältst von uns eine monatliche Rechnung per E-Mail.
10.2. Abweichend von Ziff. 10.1. verrechnen wir im Fall eines zwischen TMH und dir bestehenden kopplungsfähigen Stromtarifes die von TMH zu zahlende Vergütung mit der nächsten nach Monatsende fälligen Abrechnung ach Maßgabe des zwischen uns bestehenden Stromliefervertrages. Übersteigt die von uns zu zahlende Vergütung den von dir zu zahlenden Betrag, wird das sich daraus ergebende Guthaben vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet oder binnen 2 Wochen ausbezahlt. Guthaben, die aus einer Abschlussrechnung folgen, werden binnen 2 Wochen ausbezahlt. Die Rechnungstellung erfolgt im Fall von Ziff. 9.2. gemeinsam mit der Abrechnung des von uns gelieferten Stroms.
10.3. Wir behalten uns vor, dass Ziff. 9.2. entsprechend bei kopplungsfähigen Stromtarifen von Drittanbietern zur Anwendung kommt. Wir werden dich in diesem Fall bei der Verknüpfung deines Stromtarifs mit dem Nutzerkonto nach Ziff. 5.1. auf diesen Umstand hinweisen.
11.1. Du kannst den Dienst FlexCoin jederzeit (auch während des Ladevorgangs) beenden, beispielsweise indem du die Funktion „Smartes Laden“ deaktivierst.
11.2. Wir können den Dienst FlexCoin jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
11.3. Eine Kündigung des Dienstes FlexCoin nach Maßgabe von Ziff. 10.2. ist während des laufenden Garantiezeitraumes im Sinne von Ziff. 8.3. ausgeschlossen.
11.4. Die Löschung des Nutzerkontos nach Ziff. 3. gilt automatisch als Kündigung des Dienstes FlexCoin.
11.5. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB bleibt erhalten. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn du dich mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung in Verzug befindest und TMH dir die außerordentliche Kündigung zehn Tage vorher angekündigt hat.
12.1. Nutzer dürfen die App, Website und/oder Dienste nicht missbräuchlich nutzen. Es ist dir insbesondere untersagt, dich als eine andere Person auszugeben oder, Inhalte der App und/oder Website zu blockieren, zu überschreiben oder zu ändern und/oder die Website und/oder App unter Verwendung eines Systems oder Programms zu nutzen, das die Sicherheit, Integrität und/oder Verfügbarkeit der von uns eingesetzten Systeme und Website und/oder App beeinträchtigt oder auf andere Weise das ordnungsgemäße und reibungslose Funktionieren der Website und/oder App zu stören bzw. unberechtigten Zugang zur Website und/oder App zu nehmen.
12.2. Im Fall einer missbräuchlichen Nutzung sind wir berechtigt, deinen Zugang zum Nutzerkonto (vorübergehend) zu sperren. Wenn wir ein Nutzerkonto sperren, informieren wir dich darüber in Textform, z.B. per E-Mail. Unser Recht zur Kündigung nach Ziffer 3 oder Ziff. 10. bleibt unberührt.
Weitere Informationen zur Funktionalität, Kompatibilität und Interoperabilität unserer Dienste entnimmst du den Angaben im App Store, in der App und auf unserer Website. Du erhältst Zugriff auf sämtliche Aktualisierungen der App und/oder der Dienste, die für die vertragsgemäße Nutzung der App, und/oder Dienste erforderlich sind. Wir behalten uns vor, die App und/oder die darüber verfügbaren Dienste weiterzuentwickeln und zu diesem Zweck zu ändern, zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen, ohne dass dir dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Wir werden dich über die Aktualisierungen und Weiterentwicklungen informieren. Dein Kündigungsrecht bleibt unberührt (siehe dazu Ziffer 11). Installierst du eine oder mehrere Aktualisierungen nicht, so kann es passieren, dass die Funktionsfähigkeit der App beeinträchtigt ist.
14.1. Du erhältst ein einfaches, nicht ausschließliches und inhaltlich limitiertes Recht zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung der App auf einem mobilen Endgerät, für das die App im App-Store zum Download bereitgestellt wird. Du bist insbesondere nicht berechtigt, die zugrundeliegende Software auf den Source-Code zurückzuführen bzw. Änderungen am Source- und/oder Objektcode vorzunehmen, es sei denn dies ist aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gestattet. Das
14.2. Das Nutzungsrecht ist nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar.
14.3. Die zur Verfügung stehenden Leistungen von TMH sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte (unter anderem Marken, Handelsnamen) geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung von TMH nicht für vertragsfremde Zwecke genutzt werden.
15.1. Unsere Dienste interagieren mit Drittanwendungen, für die zum Teil eigene Nutzungsbedingungen bestehen. Eine Interaktion mit solchen Drittanwendungen findet nur statt, wenn du den Nutzungsbedingungen des Drittanwenders zustimmst.
15.2. Die Nutzung der App unterliegt zudem zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die du gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Plattform (z.B. Google Play oder Apple App Store), über die dir unsere App zum Download angeboten wurde, akzeptiert hast.
16.1. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer Dienste sowie an der Entwicklung neuer Funktionen, um unsere Produkte für dich und unsere Gemeinschaft noch besser zu machen. Daher müssen wir diese AVB eyond gegebenenfalls von Zeit zu Zeit aktualisieren, damit sie unsere Dienste und Praktiken korrekt und genau widerspiegeln bzw. um ein sicheres Erlebnis auf unseren Produkten und Diensten zu fördern und/oder um geltendes Recht einzuhalten. Wir nehmen Änderungen nur vor, wenn die Bestimmungen nicht mehr angemessen sind oder wenn sie unvollständig sind, und auch nur, wenn die Änderungen unter Berücksichtigung deiner Interessen für dich angemessen sind oder wenn die Änderungen aus Sicherheitsgründen oder zur Einhaltung anwendbaren Rechts erforderlich sind.
16.2. Wir werden dich mindestens 30 Tage im Voraus benachrichtigen (z.B. per E-Mail oder über unsere Produkte), bevor wir Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen vornehmen, es sei denn, die Änderungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Du erhältst dann die Möglichkeit zu deren Überprüfung, bevor sie in Kraft treten. In unserer Benachrichtigung informieren wir dich über diese 30-tägige Frist und ihre Bedeutung. Sobald aktualisierte AVB eyond in Kraft treten, bist du an diese gebunden, wenn du unsere Produkte weiterhin nutzt.
16.3. Wir hoffen zwar, dass du unsere Dienste und Produkte weiterhin nutzen wirst. Wenn du aber unseren aktualisierten Nutzungsbedingungen nicht zustimmst, kannst du dein Konto jederzeit löschen.
17.1. Wir haften einander für Schäden bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
17.2. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur, soweit es sich um die Verletzung einer Pflicht handelt,
(a) deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht,
(b) deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und
(c) auf deren Erfüllung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht).
In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren; dies gilt auch für den Schadensumfang.
17.3. Im Übrigen ist eine Haftung zwischen uns ausgeschlossen. TMH und du haften insbesondere nicht für indirekte oder Folgeschäden oder Verluste wie zum Beispiel dem Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Energieausfall, Kapitalkosten oder Kosten der Ersatzbeschaffung von Energie.
17.4. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
17.5. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vertragspartner.
18.1. Im Rahmen der Verordnung über Online - Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht dir unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
18.2. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19.1. Sollte eine Bestimmung dieser AVB eyond unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Wir werden gemeinsam versuchen, eine unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam ist. Dasselbe gilt für Lücken des Stromvertrags.
19.2. TMH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Dritte beauftragen.
19.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand: Oktober 2023
AGB ChargePilot für Partner
Für Partner, darunter fallen auch Betreiber, gelten gesonderte AGBs rund um
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